Präambel
Die Marschmusik als die elementarste Erscheinungsform bläserischen Musizierens bedarf einer intensiven, seriösen und disziplinierten Pflege. Um den Musikkapellen neben ihrem konzertanten Aufgabenbereich die Möglichkeit zu geben, Musik in Bewegung in repräsentativer Form zu praktizieren und damit die Attraktivität der Marschmusik in der Öffentlichkeit generell zu erhöhen, wurde vom ÖBV ein Wertungsspiel für Marschmusik, kurz "Marschmusikbewertung", ins Leben gerufen. Die Zielsetzung dieser "Marschmusikbewertung" liegt einerseits in der Optimierung des musikalischen und visuellen Aspekts im öffentlichen Auftreten der Blasmusikkapellen, andererseits in einer objektiven Leistungsfeststellung im Hinblick auf die marschmäßige Präsentation der betreffenden Musikkapellen. Ein breit gestreckter Rahmen, von einfachen Bewegungskriterien bis hin zu choreographischen Showelementen, die den zeitgemäßen Entwicklungstendenzen der Gestaltungsmöglichkeiten von Musik in Bewegung gerecht werden, soll allen Musikkapellen Gelegenheit geben, sich nach Maßgabe ihres Leistungsvermögens marschmäßig zu präsentieren.
Marschmusikbewertungen werden · durch den Österreichischen Blasmusikverband
· durch die Landesverbände im ÖBV
· durch Bezirksarbeitsgemeinschaften ("Bezirksverbände") sowie
· durch Mitgliedsvereine der Landesverbände im ÖBV aufgrund eines entsprechenden Auftrags veranstaltet und können sowohl als eigene Veranstaltungen als auch im Rahmen von Landes- und Bezirks-Musikfesten oder andern Festlichkeiten durchgeführt werden.
§1
Jede, einem Landesverband im ÖBV angehörende Musikkapelle hat das Recht, sich an Marschmusikbewertungen zu beteiligen, sofern sie die in diesem Statut festgelegten Bedingungen erfüllt. Marschmusikbewertungen des ÖBV stehen auch Mitgliedorchestern ausländischer Blasmusikverbänden offen, sofern die ausländischen Musikkapellen die im Reglement des ÖBV vorgesehenen Bestimmungen der Marschmusikbewertung beachten.
Bei der Anmeldung zur Marschmusikbewertung hat die betreffende Musikkapelle dem Veranstalter folgende Angaben vorzulegen:
· Vollständiger Name des Musikvereins
· Vor- und Zuname des Kapellmeisters (der Kapellmeisterin) - Vor- und Zuname des Stabführers (der Stabführerin)
· Titel des (der) bei der Musikbewertung aufzuführenden Marsches/Musikstückes (aufzuführender Märsche/Musikstücke)
Die Anmeldung zur Marschmusikbewertung soll dem Veranstalter spätestens vier Wochen vor dem vorgesehenen Veranstaltungstermin vorliegen.
Der Veranstalter überprüft die eingegangenen Meldungen im Hinblick auf die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen und ist für die korrekte organisatorische Durchführung der Marschmusikbewertung verantwortlich. Er sorgt darüber hinaus für die Vorbereitung und das Ausfüllen der vorgesehenen Formulare und Urkunden.
§2
Die Marschmusikbewertungen des ÖBV sehen fünf Bewertungsstufen (Leistungsstufen) vor, über deren Wahl die antretende Kapelle entscheidet. Für die einzelnen Bewertungsstufen - A, B, C, D, E - sind folgende Bewertungskriterien vorgesehen:
· Auftreten des Stabführers
· Ausführung der von diesem gegebenen Kommandos durch die Mitglieder der Musikkapelle
· die musikalische Leistung
· der optische Gesamteindruck
Die Bewertung erfolgt in folgenden Einzeldisziplinen:
Stufe A
Antreten
Abmarschieren mit Einschlagen
Defilierung
Schwenken im Spiel
Abreißen mit akustischem Aviso
Halten
Abtreten
Stufe B
Antreten
Abmarschieren mit Einschlagen
Halten mit klingendem Spiel und akustischem Aviso
Abmarschieren im Spiel mit akustischem Aviso
Defilierung
Schwenken im Spiel
Abreißen mit akustischem Aviso
Halten
Abtreten
Stufe C
Antreten
Abmarschieren mit Einschlagen
Halten mit klingendem Spiel und akustischem Aviso
Abmarschieren im Spiel mit akustischem Aviso
Defilierung
Abfallen
Aufmarschieren
Schwenken im Spiel
Abreißen mit akustischem Aviso
Halten
Abtreten
Stufe D
Antreten
Abmarschieren mit Einschlagen
Halten mit klingendem Spiel und akustischem Aviso
Abmarschieren im Spiel mit akustischem Aviso
Defilierung
Große Wende
Abfallen
Aufmarschieren
Schwenken im Spiel
Abreißen mit akustischem Aviso
Halten
Abtreten
Stufe E
Antreten
Abmarschieren mit Einschlagen
Halten mit klingendem Spiel und akustischem Aviso
Abmarschieren im Spiel mit akustischem Aviso
Defilierung
Große Wende
Abfallen
Aufmarschieren
Schnecke oder andere Show-Elemente
Schwenken im Spiel
Abreißen mit akustischem Aviso
Halten
Abtreten
§3
Die Jury über deren personelle Zusammensetzung der ÖBV bzw. der jeweilige Landesverband entscheidet besteht aus drei Bewertern. Jeder dieser Bewerter beurteilt die in seinem Bewertungsformular vorgesehenen Disziplinen wobei der zweite Juror schwerpunktmäßig vorwiegend musikalische Kriterien zu beurteilen hat. Die Juroren haben sich im Zuge der Marschmusikbewertung so zu postieren dass für sie optisch und akustisch die bestmögliche Beobachtungsmöglichkeit gewährleistet ist.
§4
Analog der ÖBV- Wertungsspielordnung wird bei Marschmusikbewertungen nach einem Punktesystem gewertet aus dessen Gesamtpunktezahl das erreichte Endergebnis resultiert. Da sich zwangsläufig mit den in jeder Bewertungsstufe hinzukommenden Einzeldisziplinen die Punkteanzahl erhöht findet das Endergebnis in folgendem ansteigenden Bewertungsschlüssel seinen Ausdruck:
Stufe A:
56 - 60 Punkte: Ausgezeichneter Erfolg
51 - 55 Punkte: Sehr guter Erfolg
46 - 50 Punkte: Guter Erfolg
41 - 45 Punkte: Mit Erfolg
bis 40 Punkte: Teilgenommen
Stufe B:
65 - 70 Punkte: Ausgezeichneter Erfolg
60 - 64 Punkte: Sehr guter Erfolg
55 - 59 Punkte: Guter Erfolg
50 - 54 Punkte: Mit Erfolg
bis 49 Punkte: Teilgenommen
Stufe C:
74 - 80 Punkte: Ausgezeichneter Erfolg
69 - 73 Punkte: Sehr guter Erfolg
64 - 68 Punkte: Guter Erfolg
59 - 63 Punkte: Mit Erfolg
bis 58 Punkte: Teilgenommen
Stufe D:
83 - 90 Punkte: Ausgezeichneter Erfolg
78 - 82 Punkte: Sehr guter Erfolg
73 - 77 Punkte: Guter Erfolg
68 - 72 Punkte: Mit Erfolg
bis 67 Punkte: Teilgenommen
Stufe E:
92 - 100 Punkte: Ausgezeichneter Erfolg
87 - 91 Punkte: Sehr guter Erfolg
82 - 86 Punkte: Guter Erfolg
77 - 81 Punkte: Mit Erfolg
bis 76 Punkte: Teilgenommen
Halbe Punkte werden bei der Ermittlung der Gesamtpunkteanzahl weder auf- noch abgerundet. Die Punkteergebnisse der einzelnen Juroren werden addiert und vom Vorsitzenden der Jury in das hierfür vorgesehene Formblatt eingetragen das beim jeweiligen Landesverband archiviert bleibt. Den an der Marschmusikbewertung beteiligten Musikkapellen werden die Ergebnisse in Form einer Urkunde bescheinigt. Über die Art der Wertungsberichte und über die Bekanntgabe der erreichten Punkteanzahl entscheidet der ÖBV oder der jeweilige Landesverband. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar.